BZF-Prüfung Jetzt bei Google Play

BZF II · BZF I · BZF 1

Die BZF-I-Prüfung, Teil für Teil.

Das BZF I berechtigt nach § 2 Absatz 2 FlugfunkV, bei Flügen nach Sichtflugregeln den Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache auszuüben. Das ist der ganze Unterschied zum BZF II — und er bestimmt, was in der Prüfung dazukommt. Was hier steht, steht in der Anlage 1 zur FlugfunkV; die Nummer steht jeweils dabei.

Zwei Teile: Kenntnisse und Fertigkeiten

Die Anlage 1 ordnet jedem Zeugnis dieselben zwei Blöcke zu. Für das BZF I steht das unter Nummer 2.

Kenntnisse (2.1)

„Kenntnisse gemäß 1.1“ — also dieselben wie beim BZF II. Das ist der schriftliche Fragenteil, und die Bundesnetzagentur veröffentlicht dafür einen Katalog für beide Zeugnisse: 261 Fragen, gültig seit dem 01.05.2024. Sie stehen hier alle, zum Antworten.

Fertigkeiten (2.2)

Der praktische Teil, und er hat in der Regelprüfung beim BZF I drei Nummern (eine vierte, 2.2.4, betrifft nur die vereinfachte Prüfung für Inhaber ausländischer Zeugnisse nach § 14 Absatz 2):

  • 2.2.1 — Fertigkeiten gemäß 1.2.1: die Vorbereitung eines Fluges nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist.
  • 2.2.2 — Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher und englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln, mit den festgelegten Redewendungen, Ausdrücken, Abkürzungen und Verfahren, einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren.
  • 2.2.3 — „Lesen eines Textes in englischer Sprache aus den Luftfahrthandbüchern (etwa 800 Schriftzeichen [Buchstaben, Ziffern und Zeichen]) mit anschließender mündlicher Übersetzung in die deutsche Sprache“.

Nummer 2.2.3 ist der Teil, den das BZF II nicht hat, und der zweite Grund, warum das BZF I länger dauert als ein bisschen Vokabular. Ein Text aus dem Luftfahrthandbuch, laut gelesen und dann mündlich übersetzt.

Und das BZF I ist nicht der Sprachnachweis. § 2 Absatz 2 stellt seine Berechtigungen ausdrücklich unter den Vorbehalt von Anhang I FCL.055 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 — der Language-Proficiency-Nachweis ist eine eigene, befristete Prüfung, die die Bundesnetzagentur nach § 15 FlugfunkV mit abnehmen kann. Das Flugfunkzeugnis selbst läuft nicht ab.

Was diese App davon abdeckt — und was nicht

Weil es auf dieser Seite um die Prüfung geht und nicht um Werbung, gehört die Lücke genauso hierhin wie der Rest:

  • Kenntnisse (2.1): vollständig. Alle 261 Fragen, jede mit Erklärung, und wo eine Vorschrift dahintersteht, mit deren Fundstelle.
  • Sprechfunk deutsch (2.2.2, deutscher Teil): ein Funksimulator spielt einen ganzen Flug durch, die Gegenstelle spricht hörbar, die eigenen Meldungen spricht man laut.
  • Englischer Sprechfunk (2.2.2, englischer Teil): nicht gebaut.
  • Übersetzungstext (2.2.3): nicht gebaut. Geplant, aber zurückgestellt.

Wer auf das BZF I zugeht, deckt mit dieser App also den Fragenteil und den deutschen Sprechfunk ab und braucht für den englischen Teil etwas anderes. Das offen zu sagen kostet weniger als eine enttäuschte Bewertung.

Schon BZF II? Dann entfällt der Fragenteil

Anlage 1 Nummer 2.1 sagt es ausdrücklich: in Zusatzprüfungen für Bewerber, die Inhaber des BZF II sind, entfällt 2.1 — der Teil Kenntnisse. Wer vom BZF II auf das BZF I aufrüstet, legt den Fragenteil nicht noch einmal ab (§ 10 FlugfunkV).

Und noch etwas entfällt: Nummer 2.2.2 endet mit dem Halbsatz, dass in dieser Zusatzprüfung auch die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache wegfällt. Geprüft werden also 2.2.1 (Flugvorbereitung), der Sprechfunk auf Englisch und 2.2.3 (Lesen und Übersetzen). Wer aufrüstet, übt damit genau das, was diese App nicht abdeckt.

Nicht bestanden? Eine Zusatzprüfung darf nach § 10 Absatz 3 beliebig oft erneut abgelegt werden — aber nach den Anmeldehinweisen der Bundesnetzagentur (Stand November 2025) stets in allen Teilen und zur vollen Gebühr. Den Teilerhalt des § 9 gibt es dort nicht.

Deshalb der ehrliche Hinweis: Wer bereits das BZF II hat und nur aufrüstet, braucht diese App dafür nicht. Dasselbe steht im Play-Eintrag, seit es die App gibt.

Bestehen, und was bei Nichtbestehen gilt

§ 8 Absatz 4 FlugfunkV: „Der Prüfungsausschuss entscheidet über das Ergebnis der Prüfung. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber in allen Teilen ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen hat.“ In allen Teilen — der englische Teil lässt sich also nicht durch einen guten Fragenteil ausgleichen.

Eine Fragenzahl oder eine Prozentgrenze nennt die Verordnung nicht. Wer eine liest, liest eine Übungsvorgabe.

Und § 9: Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; zu wiederholen sind nur die Teile, in denen nicht bestanden wurde. Frühester Zeitpunkt in der Regel sieben Tage, spätester sechs Monate danach. Dabei die Frist, die man übersieht: anmelden muss man sich für die Wiederholung nach § 9 Absatz 2 spätestens drei Monate nach der Erstprüfung, sonst erlischt der Anspruch auf Zulassung.

Der Fragenteil, kostenlos

Alle 261 Fragen mit Karteikasten, Runden und Fortschritt kosten nichts — sie sind ein amtliches Dokument. Bezahlt wird, was dazugebaut wurde: die Erklärung zu jeder Antwort, die Probeprüfung und der Funksimulator. Einmalig 12,99 €, kein Abo.